Was sind Gesamtkosten?
Was sind umlagefähige Kosten?
Was sind nicht umlagefähige Kosten?
Was sind Einnahmen?
Was sind Abrechnungseinheiten? Entwicklung der Rücklagen
Entwicklung der Bankkonten
Hausgeldzahlungen

Was sind Gesamtkosten?

Gesamtkosten sind Kosten, die der Eigentümergemeinschaft durch das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäuden entstehen. Diese Kosten lassen sich in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterteilen.

Was sind umlagefähige Kosten?

Haben Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet, können Sie die umlagefähigen Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Hierzu zählen z.B.

  • Müllabfuhr
  • Wasserversorgung und -entsorgung
  • Straßenreinigung
  • Pflege der Außenanlagen
  • Allgemeinstrom
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Schornsteinreinigung
  • Aufzugsanlagen
  • Heizkosten (es liegt eine gesonderte Abrechnung eines externen Unternehmens bei)

Was sind nicht umlagefähige Kosten?

Nicht umlagefähige Kosten obliegen dem jeweiligen Eigentümer und können nicht an den Mieter weitergegeben werden, wie z. B.

  • Reparaturkosten
  • Verwaltungsgebühren
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
  • Kontoführungsgebühren

Wie werden die Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet?
In der jährlichen Hausgeldabrechnung werden die ermittelten Gesamtkosten den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen gegenübergestellt. Übersteigt Ihre Vorauszahlung die angefallenen Kosten, erhalten Sie eine Gutschrift. Sind die angefallenen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, erhalten Sie eine Nachbelastung. Über die Fälligkeit der Gutschriften und Nachbelastungen beschließt die Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung.

Was sind Einnahmen?

Zu den Einnahmen zählen Zinserträge aus dem gemeinschaftlichen Vermögen, sofern diese nicht der Rücklage zugeführt werden. Werden Instandhaltungskosten aus der Rücklage gezahlt, müssen diese gesondert unter dem Punkt „Nicht umlagefähige Kosten“ ausgewiesen werden. Die entsprechende Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage wird als Einnahme ausgewiesen, so dass dem jeweiligen Eigentümer tatsächlich keine Kosten entstehen.

Was sind Abrechnungseinheiten? Entwicklung der Rücklagen

Die Abrechnung der Kosten und Einnahmen erfolgt analog der gültigen Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft bzw. gemäß Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Die Rücklagenentwicklung stellt den Anfangsbestand, die jährlichen Zugänge und Abgänge je Untergemeinschaft als Gesamtsumme sowie den auf die Miteigentumsanteile errechneten Anteil einer Einheit dar.

Entwicklung der Bankkonten

Hier sehen Sie die Jahresentwicklung sämtlicher Bankkonten einer Eigentümergemeinschaft.

Hausgeldzahlungen

Hier finden Sie Ihre monatlichen Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan sowie die auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossene Nachverrechnung, die auf dem Neubeschluss des Wirtschaftsplanes basiert (Differenz des alten Wirtschaftsplanes zum neu beschlossenen Wirtschaftsplan).