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Unternehmen

Geschäftsführung

Seit 1999 leitet Jeannine Dieterich die Rheinische Wohnbau GmbH (RWB) in Düsseldorf.

Ihre Laufbahn in der Geschäftsführung zweier anderer Unternehmen begann bereits 1992. Durch ihr Wissen und ihre langjährige Erfahrung im Immobiliengeschäft bringt Frau Dieterich trotz der wirtschaftlichen Krise in Deutschland die RWB sukzessive auf Erfolgskurs.

„Die Wohnimmobilie ist in Deutschland wieder in Mode gekommen und die Wohnwirtschaft erlangt einen immer höheren Stellenwert. Ein Grund dafür ist unter anderem die steigende Wohnungsknappheit in Großstädten.

Beispiel Düsseldorf: Die Rheinmetropole besticht durch hohe Lebensqualität und ist als florierendes Wirtschaftszentrum für viele Wohnungssuchende attraktiv. Wegen des sehr begrenzt verfügbaren Angebots an Wohnungen, ist für die Zukunft mit einem Anziehen der Mieten – besonders in mittleren und guten Wohngegenden – zu rechnen. Wer sein Geld also jetzt in Eigentumswohnungen, Wohnanlagen oder Mietwohnhäuser investiert, kann in fast allen Lagen rund um die Landeshauptstadt mit guten Chancen für Wertsteigerungen rechnen.

Als Wohnungsbauunternehmen konzentriert sich die RWB auf das Kerngeschäftsfeld Wohnimmobilie und Projektentwicklung. Wir legen Wert auf den Ankauf renditestarker und privatisierungsfähiger Wohnimmobilien, deren Wert steigernde Bewirtschaftung, sowie dem profitablen Verkauf. Im Geschäftsfeld Projektentwicklung sanieren wir Wohnimmobilien zu Eigentumswohnungen der anspruchsvollen Klasse. Von uns angebotene Wohnungen sind sowohl für Mieter, die sich die eigenen vier Wände leisten wollen, als auch für Eigentümer und Kapitalanleger interessant, die ihr Geld in eine Immobilie und somit in eine sichere Zukunft investieren wollen.“

Jeannine Dieterich
Geschäftsführerin

Geschäftsfelder

Wohnungsprivatisierung

Eigentümer und Investoren von Immobilien sorgen vor fürs Alter und profitieren von sicheren Renditen und sofortigen Abschreibungsmöglichkeiten. Der Erwerb von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern ist daher ein lohnenswerter Schritt in Richtung Zukunftsplanung. Die Sozialverträglichkeit von Wohnungsprivatisierungen ist der Rheinischen Wohnbau GmbH (RWB) besonders wichtig. Wir legen großen Wert darauf, auch unseren Mietern den Weg zum Eigentum zu ermöglichen.

Informieren Sie sich über unsere attraktiven Angebote auf der Webseite der RWB. Bei der individuellen Suche sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich. Wir liefern maßgeschneiderte Angebote für Ihre persönliche Kaufanfrage.

Projektentwicklung

Die Rheinische Wohnbau GmbH (RWB) konzentriert sich auf die Entwicklung hochwertiger Wohnimmobilien mit dem Ziel, moderne Wohnwelten für Singles, Familien und Kapitalanleger zu schaffen. Wir investieren in den Umbau bestehender Immobilien wie Altbauten und Bestandshäuser und entwickeln attraktive Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Die Bauvorhaben begleiten wir von Anfang an: von der Grundstücksakquisition über die Schaffung von Baurecht, die Vermietung und Realisierung der Projekte bis hin zur Veräußerung an Selbstnutzer und Investoren.

Attraktive Lagen in Großstädten wie zum Beispiel Düsseldorf, Essen, Duisburg oder Mühlheim sind für uns besonders interessant. Gerade die Rheinmetropole besticht durch hohe Lebensqualität und ein florierendes Wirtschaftszentrum – die Investition in Wohnimmobilien bietet daher gute Chancen für Wertsteigerungen. Die Projektentwicklung in Innenstadtlagen ist für uns nicht nur ein sicherer, sondern auch ein effizienter Ansatz und garantiert unseren Kunden eine hohe Wertstabilität.

Wir arbeiten bei der Umsetzung unserer Immobilienkonzepte ausschließlich mit erfahrenen Partnern zusammen, die über besondere Sachkenntnis verfügen und ihr Potenzial bereits mehrfach unter Beweis gestellt haben. So bieten wir unseren Kunden Immobilien mit optimaler Kosten- und Nutzenrelation an.

Bestandsverwaltung

Service

In unserem Immobilien Ein-mal-Eins finden Sie einige Begriffe rund um die Immobilie sowie Erläuterungen zur Eigentumsverwaltung.

Eigentumswohnung

Sondereigentum an einer Wohnung und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinsamen Nutzung dienen.

Eigentümergemeinschaft

Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die Gemeinschaft bestimmt u. a. über Veräußerungen, Renovierungen und die Verwendung der Finanzmittel. Juristisch gesehen ist sie eine nicht rechts- und parteifähige Bruchteilsgemeinschaft.

Eigentümerversammlung

Beschlüsse, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz von den Eigentümern zu treffen sind, werden von der Eigentümerversammlung gefasst. Sie hat mindestens einmal im Jahr stattzufinden und ist durch den Verwalter schriftlich einzuberufen, der auch den Vorsitz führt. Jeder Eigentümer hat grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Wohnungsgröße oder Anzahl seiner Wohnungen.
Durch Teilungserklärung können allerdings auch andere Regelungen getroffen werden (z. B. nach Miteigentumsanteilen oder Zahl der Wohnungen). Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn die erschienenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten. Grundsätzlich genügt für Beschlüsse die einfache Mehrheit der Stimmen. Über die Versammlung sind Protokolle anzufertigen.

Gemeinschaftseigentum

Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Dinge, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind.
Dazu gehören Wände, Dach, Treppen, Fahrstühle, Strom-, Wasser- und Gasleitungen sowie Außenanlagen. Es wird von allen Wohnungseigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.

Hausgeldabrechnung

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass der Verwalter nach Ablauf eines Kalenderjahres die Gesamteinnahmen und -ausgaben der Eigentümergemeinschaft abrechnen muss. Jeder Eigentümer sollte eine Einzelabrechnung über die auf ihn entfallenden Kosten
erhalten.

Sondereigentum

Zum Sondereigentum gehören die Räume der im Kaufvertrag genannten Eigentumswohnung (einschließlich Bodenbeläge, Einbaumöbel, Heizkörper, Sanitärinstallationen sowie ggf. einschließlich weiterer Räume außerhalb der abgeschlossenen Wohnung) und die dazugehörenden Gebäudebestandteile. Diese können verändert, beseitigt oder eingefügt werden, sofern sich dadurch nicht die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über Gebühr beeinträchtigt wird. Nicht zum Sondereigentum zählen die gesamten tragenden Teile des Gebäudes.

Teileigentum

Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum , zu dem es gehört (z. B. Ladengeschäfte, Praxisräume, Garagen).

Verwalter

Als Vertreter der Eigentümergemeinschaft übernimmt der Verwalter viele Aufgaben, die mit dem Besitz einer Immobilie zusammenhängen: So verwaltet er z. B. die gemeinschaftlichen Gelder, erstellt die jährliche Hausgeldabrechnung, veranlasst notwendige Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum. Außerdem beruft der Verwalter die Eigentümerversammlung ein, die einmal im Jahr stattfindet.

Wohnungseigentum

Rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das WEG definiert den Begriff des Wohnungseigentum, regelt u. a. seine Begründung (durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum) oder Teilung, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung und Veräußerung des Wohneigentums sowie die Inhalte, Ansprüche, Vermietung und Veräußerung von Dauerwohnrechten.

Hinweisblatt zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

Mit nachfolgenden Hinweisen wollen wir Ihnen eine Hilfe für die Ausführung der Schönheitsreparaturen geben. Bitte beachten Sie, dass alle Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden müssen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Handwerker zu Rate zu ziehen bzw. einzusetzen.

Decken

Decken sind sach- und fachgerecht mit weißer Dispersionsfarbe zu streichen. Wenn eine Deckentapete vorhanden und nicht mehr in Ordnung ist (Löcher, die nach dem Überstreichen zu sehen wären, Risse etc.), ist diese zu erneuern. Bitte beachten Sie die Hinweise im Rahmen der Wohnungsbesichtigung.

Wände

Die Wände sind sach- und fachgerecht mit weißer Raufasertapete zu tapezieren und zu streichen. Auf keinen Fall darf flüssige Raufaser verwendet werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Rahmen der Wohnungsbesichtigung.

Holzwerk

Holzwerk ist z. B. Tür und Türrahmen, Holzfußleisten, Einbauschränke, ggfs. Holzfenster (nicht Kunststofffenster!) ggfs. Rollladenkästen und ggfs. Fensterbretter etc. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • anlaugen oder gründlich reinigen
  • beispachteln
  • schleifen
  • vorlackieren
  • mit weißem Holzlack lackieren

Falls Sie Holzfenster haben sollten, sind diese lediglich von innen zu streichen (nicht die Außenseite). Das gleiche gilt auch für die Wohnungseingangstür.

Heizkörper und Heizrohre

Heizkörper sind mit weißem Heizkörperlack zu streichen. Bitte gehen Sie hier wie folgt vor:

  • anlaugen oder gründlich reinigen
  • gründlich reinigen
  • beschädigte Stellen entrosten und die Grundierung ausbessern
  • Heizkörpervorlack aufbringen (Hitzebeständigkeit bis 110 ° C.)
  • Heizkörperspeziallack auftragen (Hitzebeständigkeit bis 110 ° C.)

Gas- und Wasserrohre

Es gibt keine Schwierigkeiten, wenn Sie so vorgehen, wie bei den Heizkörpern.

Hinweis zu den Fußböden

Mietereigene Beläge (Teppiche, PVC/Linoleum etc.) müssen rückstandsfrei entfernt werden.

Richtig heizen – Richtig lüften

Gesund und schimmelfrei wohnen!

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in unseren Breitengraden müssen Wohnräume rund zwei Drittel des Jahres lang beheizt werden, damit eine angenehme Raumtemperatur erreicht wird. Während der Wintermonate besteht in den beheizten Wohnungen und Häusern verstärkt die Gefahr der Schimmelpilzbildung. Das Auftreten von Schimmelpilzen kann nicht nur zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Wohnungsbewohner, sondern auch zu Schäden an der Bausubstanz führen.

Extra-Hintergrundwissen für Sie

Schimmelpilze bilden sich hauptsächlich an den Innenseiten der Außenwände – verstärkt in Badezimmern, Küchen und Schlafräumen – aber auch hinter größeren Möbelstücken und Bildern. Begünstigt durch feuchte Stellen und Stockflecken, die sich an diesen Plätzen schnell bilden, finden Sporen von Schimmelpilzen, die in der Luft schweben, dort einen ausgezeichneten Nährboden, auf dem sie prächtig wachsen und gedeihen. Die Folgen sind häufig großflächige dunkle Schimmelpilzflecken und die Entstehung modrigen Geruchs.

Die erste Schlussfolgerung, die feuchten Stellen bzw. die Schimmelpilzbildung sei auf von außen eindringendes Wasser zurückzuführen, ist häufig falsch, denn nur in seltenen Fällen kommt das Wasser von außen. Meistens kommt die Feuchtigkeit von innen, nämlich aus der Raumluft:

Luft hat die natürliche Eigenschaft, Wasser aufzunehmen und zu speichern. Daher enthält Luft generell einen bestimmten Anteil Wasser in Form von unsichtbarem Wasserdampf. Die Fähigkeit der Luft, Wasser bzw. Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf zu speichern, ist jedoch begrenzt und hängt neben dem Luftdruck in besonderem Maße von der Lufttemperatur ab. Je höher die Lufttemperatur, desto mehr Wasser bzw. Feuchtigkeit kann die Luft aufnehmen und umso niedriger ist die relative Luftfeuchtigkeit.

Ein Beispiel

1 m³ Luft kann bei einer Temperatur von 0° C maximal 5 Gramm Wasser aufnehmen. Bei einer Temperatur von 20° C können hingegen bis zu 17 Gramm Wasser und bei 30° C sogar bis zu 30 Gramm Wasser von einem 1 m³ Luft gespeichert werden.

Kühlt sich mit Feuchtigkeit angereicherte Luft ab, kann die Luft nicht mehr so viel Feuchtigkeit speichern und die sog. Sättigungsgrenze wird überschritten. Dann sondert die Luft einen Teil der Feuchtigkeit ab: die abgesonderte Feuchtigkeit kondensiert und schlägt sich als Wasser nieder.

Der Kondensationsprozess vollzieht sich an den Stellen des Raumes, die die geringsten Oberflächentemperaturen aufweisen. Dort kühlt die Luft am schnellsten ab, so dass die Sättigungsgrenze dort zuerst überschritten wird. Dies sind häufig die an einer Außenwand gelegenen Zimmerecken, die Übergänge der Außenwände zu den Zimmerdecken sowie die Fensterstürze. Daher bezeichnet man diese Stellen auch als Wärme- bzw. Kältebrücken. Aber auch hinter größeren Möbeln, Bildern oder Vorhängen kann Luftfeuchtigkeit kondensieren, weil dort die Luft nicht richtig zirkuliert und die vorhandene Luftfeuchtigkeit nicht in ausreichendem Maße abtransportiert wird.

Die wenigsten Menschen sind sich darüber im Klaren, wie groß die Wassermengen sind, die pro Tag bei normalem Gebrauch einer Wohnung oder eines Hauses durch die Bewohner abgesondert werden und somit von der Luft aufgenommen werden müssen: Schon während des Schlafs gibt jeder Mensch pro Nacht ungefähr einen Liter Wasser über die Atemluft und die Haut ab. Zusätzlich wird die Luft beim Kochen, Geschirrspülen, Baden, Duschen, Waschen, Wäschetrocknen und ähnlichen Vorgängen durch Feuchtigkeit belastet.
Auch Zimmerpflanzen tragen ihren Teil zur Luftfeuchtigkeit bei, da der Großteil des Gießwassers verdunstet. Insgesamt werden in einem 4-Personen-Haushalt täglich bis zu 15 Liter Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf freigesetzt.

Was sind Gesamtkosten?

Gesamtkosten sind Kosten, die der Eigentümergemeinschaft durch das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäuden entstehen. Diese Kosten lassen sich in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterteilen.

Was sind umlagefähige Kosten?

Haben Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet, können Sie die umlagefähigen Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Hierzu zählen z.B.

  • Müllabfuhr
  • Wasserversorgung und -entsorgung
  • Straßenreinigung
  • Pflege der Außenanlagen
  • Allgemeinstrom
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Schornsteinreinigung
  • Aufzugsanlagen
  • Heizkosten (es liegt eine gesonderte Abrechnung eines externen Unternehmens bei)

Was sind nicht umlagefähige Kosten?

Nicht umlagefähige Kosten obliegen dem jeweiligen Eigentümer und können nicht an den Mieter weitergegeben werden, wie z. B.

  • Reparaturkosten
  • Verwaltungsgebühren
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
  • Kontoführungsgebühren

Wie werden die Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet?
In der jährlichen Hausgeldabrechnung werden die ermittelten Gesamtkosten den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen gegenübergestellt. Übersteigt Ihre Vorauszahlung die angefallenen Kosten, erhalten Sie eine Gutschrift. Sind die angefallenen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, erhalten Sie eine Nachbelastung. Über die Fälligkeit der Gutschriften und Nachbelastungen beschließt die Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung.

Was sind Einnahmen?

Zu den Einnahmen zählen Zinserträge aus dem gemeinschaftlichen Vermögen, sofern diese nicht der Rücklage zugeführt werden. Werden Instandhaltungskosten aus der Rücklage gezahlt, müssen diese gesondert unter dem Punkt „Nicht umlagefähige Kosten“ ausgewiesen werden. Die entsprechende Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage wird als Einnahme ausgewiesen, so dass dem jeweiligen Eigentümer tatsächlich keine Kosten entstehen.

Was sind Abrechnungseinheiten? Entwicklung der Rücklagen

Die Abrechnung der Kosten und Einnahmen erfolgt analog der gültigen Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft bzw. gemäß Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Die Rücklagenentwicklung stellt den Anfangsbestand, die jährlichen Zugänge und Abgänge je Untergemeinschaft als Gesamtsumme sowie den auf die Miteigentumsanteile errechneten Anteil einer Einheit dar.

Entwicklung der Bankkonten

Hier sehen Sie die Jahresentwicklung sämtlicher Bankkonten einer Eigentümergemeinschaft.

Hausgeldzahlungen

Hier finden Sie Ihre monatlichen Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan sowie die auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossene Nachverrechnung, die auf dem Neubeschluss des Wirtschaftsplanes basiert (Differenz des alten Wirtschaftsplanes zum neu beschlossenen Wirtschaftsplan).

Wertvolle Tipps zum Kauf eines Altbaus

Sie interessieren sich für eine Altbauwohnung oder ein Bestandsobjekt? Informieren Sie sich über alle wichtigen Aufwendungen!

Welches Darlehen eignet sich für Sie?

Es gibt unterschiedliche Wege, den Traum von der eigenen Immobilie wahr werden zu lassen.

Wir informieren Sie

Commerzbank
Dresdner Bank
Stadtsparkasse
Geno-Volksbank-Essen

Kontakt

Rheinische Wohnbau GmbH
Spielberger Weg 46
40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 688 78 70
Telefax: 0211 – 688 78 720

Kontakt per E-Mail

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Schreiben Sie uns einfach.
Geschäftsführung: Jeannine Dieterich
Prokurist: Frank Dieterich

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben.
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Unsere Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 09:00 – 15:00 Uhr

Impressum / Datenschutz

Rheinische Wohnbau GmbH
Geschäftsführerin: Jeannine Dieterich
Spielberger Weg 46
40474 Düsseldorf

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Telefax: 0211- 688 78 720
E-Mail: vertrieb@rheinischewohnbau.de

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Datenschutzrechtliche Informationen 

Die folgende Datenschutzerklärung erläutert Ihnen, welche personenbezogenen Daten wir in welcher Weise verarbeiten.

Verantwortlicher

Damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn es um Ihre Daten geht, teilen wir Ihnen zunächst mit, wer für die Verarbeitung rechtlich die Verantwortung trägt und wer konkreter Ansprechpartner für Ihre Belange ist.

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Widerspruch gegen unsere Verarbeitung Ihrer Daten, Art. 21 DSGVO

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(Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Recht zum Widerspruch gesetzlich nicht zusteht, wenn die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt. Da Ihnen aber ein Recht zum Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft immer dann zusteht, wenn Daten mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden, erreichen Sie durch den Widerruf ein dem Widerspruch vergleichbares Ergebnis.)

Widerruf einer Einwilligung 

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